Flüssiggasanlagen im Bereich Gastronomie und Schaustellergewerbe
Zielgruppe:
Ausführliche Teilnahmevoraussetzungen, siehe Seminarinhalte
Termin und Ort:
24.03.2025 - 24.03.2025 in Friedberg (Nähe Frankfurt)
Seminardauer:
1 Tag, 08.30 - 17.00 Uhr
Verfügbarkeit:
noch Plätze frei
Preis (zzgl. MwSt.):
295,00 EUR
Seminar inkl. Tagungsunterlagen, Prüfungsunterlagen, Zertifikat und Verpflegung.
refrendierendes Institut:
Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Ihr Ansprechpartner:
Maria Eul
Telefon: 0228-9127-120
E-Mail: eul@tak.de
Seminarinfo
Ausbildung von Personen für das Prüfen von gewerblichen Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und mobilen Einflaschenanlagen im Freien in den Bereichen Gastronomie und Schaustellergewerbe.
Seminarinhalte
Gewerbliche Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und mobile Einflaschenanlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 2 Jahre geprüft werden. Prüfungen dürfen nur von den hierzu befähigten bzw. sachkundigen Personen durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie die Teilnehmervoraussetzungen.

Zu der Schulung zugelassen werden Personen mit:

  • einschlägiger abgeschlossener technischer Berufsausbildung
  • mindestens einjähriger Erfahrung im Umgang mit vergleichbaren Flüssiggasanlagen
  • grundlegenden Kenntnissen der relevanten Regeln

Teilnehmen können auch entsprechend vorgebildete bzw. qualifizierte Sachkundige nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.).

Schulungsinhalte:

  • Eigenschaften von Flüssiggas und Gefährdungen
  • Gefährdungsbeurteilung und Zoneneinteilung
  • Flüssiggasanlagen: Versorgungsanlagen (Flüssiggasflaschen, Brenngastanks), Druckregelgeräte, Leitungen, Sicherheitseinrichtungen, Gasgeräte
  • Anforderungen an Aufstellung, Schutzbereiche, Betrieb
  • Prüfungen: Qualifikation Prüfer, Prüfumfang, Prüfnachweise
  • Beförderung von Flüssiggasflaschen mit Kraftfahrzeugen
  • Regelwerk

Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung und zusätzlich, nach bestandener Prüfung, einen Befähigungsnachweis.

Bei der Prüfung ist jegliche Verwendung von Unterlagen nicht zulässig.


verbindliche Anmeldung
Seminarteilnehmer


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