bereits anerkannte Sachkundige nach G 607
Zentralverband Karosserie- und
Fahrzeugtechnik e.V.
290,00 EUR
Seminar inkl. Tagungsunterlagen, Prüfungsunterlagen, Zertifikat und Verpflegung
Diese Weiterbildung richtet sich an bereits anerkannte Sachkundige nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.). Die stetige Weiterentwicklung technischer Regelwerke macht es erforderlich, dass sich Sachkundige in regelmäßigen Abständen einer Weiterbildung unterziehen müssen. Diese Weiterbildung muss spätestens 5 Jahre nach der Erstschulung vorgewiesen werden können.
Die sehr praxisorientierte Nachschulung besteht aus einem 1-tägigen Kompaktlehrgang inkl. einem schriftlichem Prüfungsteil. Diese bieten wir dezentral an verschiedenen Standorten in Deutschland an. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung erfolgt die Anerkennung als Sachkundiger durch die beiden fahrzeugtechnischen Verbände ZKF und ZDK. Diese ersetzt die bisherige Anerkennung.
Bitte beachten Sie, dass an dieser Weiterbildung nur bereits anerkannte Sachkundige nach G 607 teilnehmen können. (Privatpersonen sind von der Lehrgangsteilnahme ausgeschlossen).
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung erfolgt die Anerkennung als Sachkundiger durch die beiden fahrzeugtechnischen Verbände ZKF und ZDK. Diese ersetzt die bisherige Anerkennung. Diese Anerkennung berechtigt zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen (Wohnwagen/Wohnmobile) sowie Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung.
Die Weiterbildungsschulung besteht aus:
a) einem theoretischen Lehrgangsteil und
b) einem schriftlichen Prüfungsteil
Der theoretischer Lehrgangsteil umfasst vier Kapitel:
- Anwendungsbereich, Flüssiggasgrundlagen, Flüssiggastanks, Betriebsdruck, Flaschenaufstellräume
- Regler, Rohr- und Schlauchleitungen, Installation und Absperrventile
- offene und geschlossene Verbrennung, Gasgeräte, Abgasführung und -mündung
- Druck-, Funktions- und Sichtprüfung der Flüssiggasanlage, Dokumentation bei Erstinstallation, Erst- und Wiederholungsprüfung
Der schriftlicher Prüfungsteil besteht aus einer ca. 1-stündigen schriftlichen Prüfung.