Geldwäschebeauftragte im Autohaus, Mitarbeiter im Autohaus, die zum Geldwäschebeauftragten benannt werden sollen
690,00 EUR
inkl. Tagungsunterlagen, Abschlussprüfung, Zertifikat und Verpflegung. 25 % Rabatt für Innungsmitglieder.
Das Seminar richtet sich an bestehende oder zukünftige Geldwäschebeauftragte und dient sowohl der Erlangung der Erstqualifikation als auch der Auffrischung und Aktualisierung von bereits vorhandenem Wissen.
Das GwG schreibt eine Vielzahl organisatorischer, in die Betriebsabläufe des Autohändlers eingreifender Maßnahmen vor.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Risikomanagements benötigen Automobilhändler einen Geldwäschebeauftragten. Dieser hat eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen. Als interner Verantwortlicher ist er für die Umsetzung der Vorgaben des GwG im Unternehmen zuständig. Dazu muss er die Grundlagen des erforderlichen Risikomanagements sowie die allgemeinen und verstärkten Sorgfaltspflichten kennen und umsetzen. Er ist Ansprechpartner für die Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. Der Umgang mit Verdachtsfällen und deren Meldung wird ihm vermittelt.
Das Seminar orientiert sich an den besonderen Anforderungen des Automobilhandels, ist praxisbezogen aufgebaut und berücksichtigt eine Vielzahl von Fällen und Sachverhalten aus dem Tagesgeschäft.
Ein Mitarbeiter, der die Aufgabe des Geldwäschebeauftragten oder dessen Stellvertretung übernimmt, kann sich mit dieser Schulung umfassend qualifizieren.
Die Teilnehmer erhalten nach Bestehen eines Abschlusstests ein Zertifikat zur Behördenvorlage auf deren Verlangen.
Das Schulungskonzept wurde erarbeitet unter Federführung des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes und der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention.
Themenschwerpunkte:
- was bedeutet Geldwäsche?
- Bedeutung der Geldwäsche im Automobilhandel
- Praxisfälle, Verdachtsmeldungen
- Darstellung der Präventionspflichten nach dem GWG
- umfangreicher Aufgabenkatalog eines Geldwäschebeauftragten
- Grundlagen der Risikoanalyse
- Fertigung des Behördenberichts
- Geldwäscheprävention im Verkaufsgespräch
- Abgabe von Verdachtsmeldungen
- Aufsicht durch Ordnungsbehörden
- Vorgehen, Konsequenzen
- spezifische Präventionsmaßnahmen nach Größe und Ausrichtung des Autohandelsbetriebs