(3) Fachkundige Person für Arbeiten an HV-Systemen (Stufe 2S+3S) - Schwerpunkt Nutzfahrzeuge
Ausführliche Teilnahmevoraussetzungen, siehe Seminarinhalte
5 Tage, 09:00 - 16:30 Uhr
1.350,00 EUR
Teilnehmerpauschale, inkl. Schulungshandbücher, E-Learning-Programm, Prüfungsunterlagen und Fachkunde-Zertifikate.
Diese Qualifizierung kombiniert die Grund- und Aufbauschulung mit dem Schwerpunkt Nutzfahrzeuge.
In der Fahrzeugtechnik (z. B. Nutzfahrzeuge) werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Wenn damit an ausgestatteten Fahrzeugen gearbeitet wird, muss mit einer Gefährdung durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogen gerechnet werden. Die Neue DGUV-Information 209-093 (Stand: 08/2021) beschreibt, wie Unternehmerinnen und Unternehmer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisieren können und wie der notwendige Qualifizierungsbedarf für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen bestimmt werden kann.
Qualifizierung Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV)
Die erfolgreiche Qualifizierung nach dieser Stufe befähigt die Fachkundigen, an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z. B. Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen, zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand. Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen ist eine Qualifikation zur Fachkundigen Person (FHV) notwendig. Die FHV muss in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand entsprechend den „Fünf Sicherheitsregeln“ und den Herstellerangaben herzustellen.
Qualifizierung Stufe 3S: Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
Mit der Qualifikation Stufe 3S für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen kann die Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponenten durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann. Dasselbe gilt für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und bei Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotenzial, z. B. für die Hochspannungsprüfung nach Herstellervorgaben. Jede Arbeit, bei der Beschäftigte mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) HV-Komponenten oder Teile berühren können, gilt dann als Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen, wenn der spannungsfreie Zustand nicht sichergestellt ist und eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Seminarinhalte wurden auf folgender Grundlage erstellt: DGUV-Information 209-093, (ehemals DGUV-Information 200-005) Kapitel 5 Nr. 5.1.4 i.V.m. Anhang 6; Kapitel 5 Nr. 5.1.5 i.V.m. Anhang 6 (Stand: 08/2021).
Die Seminarinhalte wurden unter Federführung des ZDK (Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) auf folgender Grundlage erstellt: DGUV Information 209-093, Kapitel 5 Nr. 5.1.4 i. V. m. Anhang 6; Kapitel 5 Nr. 5.1.5 i. V. m. Anhang 6, Stand: 8/2021
Qualifizierungsinhalte
Tag 1 und 2 (Stufe 2S)
- Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
- Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
- Fach- und Führungsverantwortung
- HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
- Allgemeines praktisches Vorgehen
- Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen
Tag 3 bis 5 (Stufe 3S)
- Aufbau und Wirkungsweise von HV-Systemen/Komponenten an Nutzfahrzeugen (Lkw und Busse)
- Gefährdungseinstufungen an Nutzfahrzeugen mit Hochvolt bzw. Wasserstoffantrieb
- Sichere Arbeitsverfahren für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
- Arten, Aufbau, spezifische Eigenschaften und Gefährdungspotenzial von HV-Energiespeichern
- Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten
Laut DGUV Information 209-093 ist vor Beginn der Maßnahme sicherzustellen, dass die zu qualifizierende Person folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker und Kfz-Mechatroniker mit dem Ausbildungsabschluss nach 1973
- Land- und Baumaschinenmechatroniker
- Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker bzw. Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik sowie Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker in den Fachrichtungen: Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosseriebau- und Fahrzeugbautechnik mit Ausbildungsabschluss nach 2002
- Personen die eine entsprechende Zusatzausbildung als Kfz-Servicetechniker bzw. Kfz-Meister nachweisen können. Oder ein Studium der Fachrichtung Fahrzeugtechnik.
und
- mindestens 18 Jahre alt ist und
- eine erfolgreich abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (9 Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“) hat
- gesundheitlich geeignet ist, dass die zu qualifizierende Person keine gesundheitlichen Einschränkungen besitzt (z. B. Implantatträger(in), Epilepsie), die zu Gefährdungen bei der Durchführung von Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten führen können, z. B. nachzuweisen durch eine Untersuchungsbescheinigung G25 (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)
Für die Teilnahme an der Schulung ist ein Nachweis der o.g. Voraussetzungen nicht erforderlich. Die Überprüfung und Sicherstellung, dass nur ausreichend qualifizierte Beschäftigte Arbeiten an HV-Systemen durchführen, obliegt der unternehmerischen Verantwortung.