2,5 Tage, 9:00 - 16:30 Uhr
660,00 EUR
(Sonderpreis für Kooperationspartner)
Normalpreis: 1.100,00 Euro
Seminar inkl. Verpflegung, Schulungsunterlagen, Zertifikat und staatlich anerkanntes Fachkundezeugnis gemäß § 32 der 1. SprengV zur Erlangung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG
Achtung, abweichender Preis für Termine in 2025
Dieser Fachkundelehrgang wird durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ausdrücklich für Trainer, die die Vermittlung der Sachkunde für den Umgang mit Airbags und Gurtstraffsystemen (pyrotechnische Rückhaltesysteme) durchführen, empfohlen.
Geschlossene Veranstaltung für Kooperationspartner der TAK
Voraussetzungen:
Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 Absatz 2 der 1. SprengV.
Die Seminarteilnehmer beantragen dies bei der für ihren Wohnort zuständigen Behörde (staatliches Gewerbeaufsichtsamt oder staatliches Amt für Arbeitsschutz). Der Antrag sollte schnellstmöglich gestellt werden, da die Bestätigung zu Lehrgangsbeginn vorliegen muss.
Grundlehrgang für das Erwerben, Überlassen, Aufbewahren, Verwenden und die Beförderung pyrotechnischer Gegenstände für sonstige bzw. technische Zwecke (P1/2 bisher PT1/2 insbesondere Airbag/Gurtstraffersysteme)
1. Rechtsvorschriften
1.1. Rechtsgrundlagen
1.2. Rechtsvorschriften über das Erwerben, Überlassen an andere, Aufbewahren, Verwenden und die Verbringung explosionsgefährlicher Stoffe
2. Aufbau, Wirkungsweise und Zulassung ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für sonstige/technische Zwecke (P1/2 bisher PT1/2)
2.1. Allgemeine Begriffsbestimmungen in der Pyrotechnik
2.2. Pyrotechnische Sätze, Zusammensetzung, Eigenschaften
2.3. Pyrotechnische Gegenstände, Aufbau, Wirkungsweise, Verwendung (insbesondere Airbags, Airbaggeneratoren und Gurtstraffer)
2.4. Zulassung, Klassifizierung (insbesondere Airbags und Gurtstraffer)
3. Berufsgenossenschaftliche Regeln
- DGUV Regel 113-017 BGR/GUV-R 242 "Tätigkeiten mit Explosivstoffen" (ehemals BGV B5)
- DGUV Regel 113-008 "Pyrotechnik" (ehemals BGR 211)
4. Sicherheitstechnische Hinweise nach dem Stand der Technik
5. Praktische Übungen
- Abbrennversuche mit zugelassenen pyrotechnischen Sätzen
- Handhabung ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für technische Zwecke (Auslösung von Airbags, Airbaggasgeneratoren, Gurtstraffern)
6. Auswertung von Unfällen
7. Prüfung
- Die Prüfung wird gemäß § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) mit einer praktischen, schriftlichen und ggf. mündlicher Prüfung durchgeführt.
8. Lehrgangsauswertung
1. Tag: 12:00 - ca. 16:30 Uhr
2. Tag: 09:00 - ca. 16:30 Uhr
3. Tag: 09:00 - ca. 16:30 Uhr