(2) Airbag und Gurtstraffer - Weiterbildung

Geschlossene Veranstaltung für Kooperationspartner der TAK
Zielgruppe:
Trainer BBZ
Termin und Ort:
16.10.2025 - 17.10.2025 in Bornheim bei Bonn
Seminardauer:
2 Tage, 09:00 - 16:30 Uhr
Verfügbarkeit:
noch Plätze frei
Preis (zzgl. MwSt.):
450,00 EUR (Achtung, abweichender Preis)
(Sonderpreis für Kooperationspartner)

Normalpreis: 900,00 Euro

Seminar inkl. Lehrmaterial, Zertifikat und Verpflegung
Ihr Ansprechpartner:
Anna Vetter
Telefon: 0228-9127-145
E-Mail: vetter@tak.de
Seminarinfo
Weiterbildung für Inhaber des Befähigungsscheines nach § 20 SprengG

Fortbildungsseminar für den Umgang mit Airbags und Gurtstraffern Klassen PT 1/2 für Inhaber des Befähigungsscheines nach § 20 SprengG. Diese Weiterbildung ist interessant für Lehrgangsleiter, die den Befähigungsschein bereits seit 2 Jahren und länger besitzen.

Geschlossene Veranstaltung für Kooperationspartner der TAK
Seminarinhalte
1. Technische Neuerungen und Weiterentwicklung im Bereich der Pyrotechnik im Fahrzeug

1.1 Neuregelungen im Bereich Rechtsvorschriften

1.2 Rechtsgrundlagen
  • Sprengstoffgesetz
  • Verordnung zum Sprengstoffgesetz

1.3 Rechtsvorschriften über das Erwerben, Überlassen an Andere, Aufbewahren, Verwenden und die Verbringung explosionsgefährlicher Stoffe, insbesondere:
  • Zulassung
  • Erlaubnis
  • Befähigungsschein
  • Anzeigepflichten
  • Schutzvorschriften, Verbote
  • Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
  • Aufbewahrungsvorschriften
  • Beförderungsvorschriften für begrenzte Mengen gefährlicher Güter der KL. 1, 9 (gemäß Kap. 1.1.3.6 der GGVS/ADR)
  • Gefahrgutausnahme-VO (Ausn.-Nr. 18)

2. Neu- und Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der pyrotechnischer Gegenstände für technische Zwecke (Airbags, Gurtstraffer, Batterieklemmen, Notausstiegssysteme (P1/2 bisher PT1/2)

2.1. Pyrotechnische Sätze, Zusammensetzung, Eigenschaften

2.2. Pyrotechnische Gegenstände, Weiterentwicklung, Aufbau, Wirkungsweise, Verwendung (insbesondere Airbaggasgeneratoren, Gurtstraffer, Batterieklemmen und Notausstiegssysteme)

2.3. Zulassung, Klassifizierung (insbesondere Airbags und Gurtstraffer)

3. Wiederholung und Erläuterung berufsgenossenschaftlicher Regeln
  • DGUV Regel 113-017 BGR/GUV-R 242 "Tätigkeiten mit Explosivstoffen" (ehemals BGV B5)
  • DGUV Regel 113-008 "Pyrotechnik" (ehemals BGR 211)

4. Sicherheitstechnische Hinweise nach dem Stand der Technik
  • Betriebsanweisungen

5. Praktische Übungen
  • Abbrennversuche mit zugelassenen pyrotechnischen Sätzen
  • Handhabung ausgewählter pyrotechnischer Gegenstände für technische Zwecke (Auslösung von Airbags, Airbaggasgeneratoren, Gurtstraffern)

6. Auswertung von Unfällen

7. Abschlussdiskussion


verbindliche Anmeldung
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