Mitarbeiter, die die interne Meldestelle betreuen
4 Stunden, 09:00 - 13:00 Uhr
389,00 EUR
inkl. Tagungsunterlagen und Arbeitgeberbescheinigung
25 % Rabatt für Innungsmitglieder
Arbeitgeber haben gem. § 15 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dafür Sorge zu tragen, daß die Meldestellenbeauftragten über die notwendige Fachkunde verfügen.
Dies gilt völlig unabhängig davon, mit welchem Meldekanal die interne Meldestelle betrieben wird. Wird keine Meldestelle eingerichtet und betrieben, kann das mit sehr hohen Bussgeldern (bis € 50.000,-) geahndet werden. Da die Verletzung verschiedener gesetzlicher Vorschriften auch eine Haftung der Meldestellenbeauftragten nach sich ziehen können sind Fachkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit eingegangenen Hinweisen erforderlich. Es sind Fristen zu beachten, die Kommunikation mit einem Hinweisgeber ist vertraulich zu steuern und zu organisieren, vor allem aber müssen Untersuchungs- und Folgemaßnahmen eingeleitet werden.
Arbeitgeber erhalten einen Nachweis über die Durchführung der Fachkundeschulung für die Meldestellenbeauftragten.
Das Schulungskonzept wurde unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention erarbeitet.
Themenschwerpunkte:
- Allgemeine rechtliche Grundlagen
- Wer wird geschützt?
- Was kann gemeldet werden?
- Eingangsbestätigung und Prüfungsschritte
- Bearbeitung von Hinweisen nach HinSchG
- Fristen
- Strafvorschriften/Maßnahmen
- Rückmeldungen und weitere Optionen
- Herausforderung DSGVO
Nehmen Sie bequem von Ihrem Arbeitsplatz aus teil.
Es muss keine Software installiert werden. Das Seminar erreichen Sie über einen Internet-Browser (Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome). Zugang erhalten Sie über einen personalisierten Link der Ihnen kurz vor dem Termin zugestellt wird.
Mindestvoraussetzung Arbeitsplatz: stabile Internetverbindung, PC-Lautsprecher oder -Kopfhörer, Mikrofon